Kontakt mit Interessenten

Der Kontakt mit Interessenten ist auch für den Verkäufer oft ein schwieriges Thema. Hier gibt es auch für diesen viele Dinge zu beachten.
Schon beim ersten Kontakt mit potenziellen Käufern, wie z.B. beim ersten Besichtigungstermin müssen Sie einiges beachten. Direkt zu Beginn sollten Sie den Ausweis des Interessenten fordern, um zu wissen wer denn überhaupt am Kauf ihres Hauses interessiert ist um somit Sicherheit zu bekommen. Zudem sollten Sie Besichtigungstourismus und Besichtigungskriminalität vermeiden. Das heißt Wertsachen beiseite räumen, nicht auf Kostbarkeiten eingehen und vor allem nicht von der falschen Alarmanlage reden. Außerdem sollten Sie bei Besichtigungen nur über gesicherte Aussagen des Architekten sprechen, sowie auf alle (auch verdeckte) Mängel hinweisen.
Schon beim ersten Kontakt mit potenziellen Käufern, wie z.B. beim ersten Besichtigungstermin müssen Sie einiges beachten. Direkt zu Beginn sollten Sie den Ausweis des Interessenten fordern, um zu wissen wer denn überhaupt am Kauf ihres Hauses interessiert ist um somit Sicherheit zu bekommen. Zudem sollten Sie Besichtigungstourismus und Besichtigungskriminalität vermeiden. Das heißt Wertsachen beiseite räumen, nicht auf Kostbarkeiten eingehen und vor allem nicht von der falschen Alarmanlage reden. Außerdem sollten Sie bei Besichtigungen nur über gesicherte Aussagen des Architekten sprechen, sowie auf alle (auch verdeckte) Mängel hinweisen.

Sobald Sie sich mit einem Interessenten geeinigt haben sollten sie beide gemeinsam einen Notarvertrag ausarbeiten in dem alle Unklarheiten geklärt werden. Eine wichtige Frage hierbei ist, was genau wird verkauft. Ein Problemfall hier ist die Küche, da diese in Norddeutschland meist nicht Teil des Geschäfts ist, während sie in Süddeutschland in den meisten Fällen ein fester Bestandteil ist.
Beim Erstellen des Notarvertrags sollte auch darauf geachtet werden, dass alle Geschäfte per Überweisung und nicht in bar gezahlt werden. Sie sollten außerdem unbedingt darauf achten, den Einzugstermin nicht zu früh zu legen, da der Termin im Vertrag festgelegt ist, und es ihnen droht, sollten Sie bis zu diesem Termin kein neues Haus gefunden haben, in eine Zwischenwohnung einziehen zu müssen.
Wenn der Vertrag fertiggestellt ist, sollten Sie darauf achten keine schriftlichen Nebenabreden zu vereinbaren, da diese den Notarvertrag unwirksam machen.
Beim Erstellen des Notarvertrags sollte auch darauf geachtet werden, dass alle Geschäfte per Überweisung und nicht in bar gezahlt werden. Sie sollten außerdem unbedingt darauf achten, den Einzugstermin nicht zu früh zu legen, da der Termin im Vertrag festgelegt ist, und es ihnen droht, sollten Sie bis zu diesem Termin kein neues Haus gefunden haben, in eine Zwischenwohnung einziehen zu müssen.
Wenn der Vertrag fertiggestellt ist, sollten Sie darauf achten keine schriftlichen Nebenabreden zu vereinbaren, da diese den Notarvertrag unwirksam machen.






