Gutachten Aschaffenburg

und ganz Deutschland mit einem starken Netzwerk

🔹 DEKRA zertifizierte Sachverständige D1, D1 Plus und D2
🔹 Netzwerk mit über 100 Gutachter in ganz Deutschland
🔹 Sprechen Sie uns an wir beraten Sie gerne
🔹 telefonisch oder auch persönlich
Kostenlos und unverbindlich!
... oder einfach direkt!
Tel.: 06021 4567 520 - eMail: info@immo-ais.de

Gutachter - Sachverständige - Netzwerk

Immobilienbewertung einfach erklärt

Seit 2011 bieten wir umfassende Maklertätigkeiten und Bewertungsdienste an. Als Inhaber bin ich selbst ausgebildeter DEKRA zertifizierter Sachverständiger D1, D1 Plus und D2 mit langjähriger Bewertungserfahrung im Zuge unserer Maklertätigkeit. Mit unserem großen Netzwerk von über 100 Gutachtern deutschlandweit können wir sämtliche Bereiche der Immobilienbewertung abdecken. Wir stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung, um Sie telefonisch oder persönlich zu beraten – kostenlos und unverbindlich!

Wichtige Schritte bei der Immobilienbewertung

Schritt 1: Datenerfassung

Die erste Phase der Immobilienbewertung beinhaltet die Sammlung relevanter Daten. Hierbei erfassen wir Informationen wie Lage, Größe, Baujahr und Zustand der Immobilie.

Schritt 2: Standortanalyse

Nach der Datenerfassung führen wir eine gründliche Standortanalyse durch. Dies umfasst die Untersuchung vergleichbarer Immobilien in der Region, um einen realistischen Marktwert festzulegen.

Schritt 3: Wertermittlung

Basierend auf den gesammelten Daten Ihrer Immobilie und der Standortanalyse bestimmen wir den Wert der Immobilie, auf Basis der ImmoWertV 2021 und der darin beschriebenen Bewertungsrichtlinien der Vergleichswertrichtlinie, Ertragswertrichtlinie oder Sachwertrichtlinie in vielen Fällen sogar 2 Bewertungsrichtlinien um das Ergebnis zu stützen!

Immobilienbewertung: Warum ist sie wichtig?

Die Bewertung einer Immobilie ist ein entscheidender Schritt beim Kauf, Verkauf oder der Finanzierung von Immobilien. Sie bietet eine objektive Einschätzung des Werts einer Immobilie und dient als Grundlage für wichtige finanzielle Entscheidungen.

Unsere Dienstleistungen

Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen im Bereich der Immobilienbewertung und Beratung in Verbindung mit unseren Partnern an, darunter:

Marktwertanalysen
Gutachten für Kauf- oder Verkaufsentscheidungen
Bewertungen für Finanzierungszwecke
Beratung bei der Immobilieninvestition

Häufig gestellte Fragen (FAQs)
Was kostet eine Immobilienbewertung?
Die Kosten für eine Immobilienbewertung können je nach Umfang und Art der Immobilie variieren. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Beratung.

Wie lange dauert eine Immobilienbewertung?

Die Dauer einer Immobilienbewertung hängt von verschiedenen Faktoren ab, Immobilienart, Belastungen, Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen einschließlich der Größe und des Zustands der Immobilie. In der Regel dauert der Prozess jedoch zwischen einigen Tagen bis hin zu zwei Wochen.

Welche Unterlagen werden für eine Immobilienbewertung benötigt?

Für eine Immobilienbewertung benötigen wir in der Regel Grundrisse, Baupläne, Eigentumsurkunden wie Grundbücher und Informationen zum Zustand, Sanierungsliste usw. der Immobilie.

Bieten Sie auch Beratungsdienste an?

Ja, neben der Immobilienbewertung bieten wir auch umfassende Beratungsdienste für Käufer, Verkäufer und Investoren an.

Wie kann ich einen Termin vereinbaren?

Sie können ganz einfach einen Termin für eine kostenlose und unverbindliche Beratung telefonisch oder per E-Mail vereinbaren.

Sind Ihre Gutachter zertifiziert?

Ja, unsere Gutachter sind alle nach den unterschiedlichsten Standards zertifiziert und verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Immobilienbewertung.

Kontaktfeld bitte das Bewertungsobjekt kurz beschreiben

* Pflichtfelder

Gutachten Aschaffenburg und ganz Deutschland mit einem starken Netzwerk

Foto Gutachten Aschaffenburg

Gutachten Aschaffenburg

Wir sind selbst ausgebildete und DEKRA zertifizierte Gutachter/Sachverständige D1, D1 Plus und D2 und bewerten Immobilien im Zuge unserer Maklertätigkeit bereits seit 2011. Über diese Zeit haben wir ein Netzwerk aufgebaut um auf über 100 Gutachter in ganz Deutschland zuzugreifen und es werden ständig mehr. Sprechen Sie uns an wir beraten Sie gerne telefonisch oder auch persönlich
Kostenlos und unverbindlich!
Foto Gutachten zur Bestimmung der Restnutzungsdauer für erhöhte Abschreibung

Gutachten zur Bestimmung der Restnutzungsdauer für erhöhte Abschreibung

- Maximieren Sie Ihre Steuervorteile -

Ein Gutachten zur Bestimmung der Restnutzungsdauer ist besonders sinnvoll für Besitzer von Kapitalanlageanlage Immobilien, die ihre steuerliche Belastung durch erhöhte Abschreibung reduzieren möchten. Es bietet klare Einblicke in die verbleibende Nutzungsdauer Ihrer Immobilie, was Ihnen ermöglicht, Ihre Abschreibung zu optimieren. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn die Nutzungsdauer unter 50 Jahren liegt, da Sie dadurch erhöhte Abschreibungssätze nutzen können, diese können von den üblichen 2 bis 2,5% bis zu 8% hochgehen. Unser Service beginnt bei einem Festpreis von 840 Euro inkl. U.ST. , Anfahrt und Ergebnispräsentation und bietet Ihnen eine kosteneffiziente Lösung für Ihre Steueroptimierung. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Steuervorteile zu maximieren und Ihre finanzielle Situation in der aktuellen Zinsphase zu verbessern.


Foto Wir schauen genau hin, dass Sie sich ganz sicher sein können

Wir schauen genau hin, dass Sie sich ganz sicher sein können

Wie häufig wird man beim Verkauf gefragt, wie den der Preis zustande gekommen ist. Wenn Sie darauf antworten, dass es Ihre persönliche Schätzung ist, ist der Verkaufspreis direkt um 20.000 Euro gefallen...

Bewertung von Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern

Kapitalanleger aufgepasst, Bewertungen die Geld bringen

Bewertung von Restnutzungsdauer für erhöhte Abschreibung
weiter
Foto Bewertung von Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften

Bewertung von Einfamilienhäusern, Reihenhäusern und Doppelhaushälften

Wir bewerten nach der ImmoWertV 2021 diese Immobilien als bevorzugtes Bewertungsverfahren mit der Sachwertrichtlinie.
Bitte keine Online Internetbewertung, da die Bewertung genauso zuverlässig sind wie die eigene Schätzung.

Beratung persönlich vor Ort - in Aschaffenburg und Umgebung
Foto Wertermittlung von Immobilien - Grundlage des erfolgreichen Verkaufs

Wertermittlung von Immobilien - Grundlage des erfolgreichen Verkaufs

🔹 Hausverkauf
🔹 Wohnungsverkauf
🔹 Grundstücksverkauf
🔹 Gewerbeimmobilien Verkauf
✅Der Angebotspreis ist die Basis für erfolgreichen Verkauf✅

Bewertungsgrundlagen ImmoWertV 2021

für den sachverständigen Immobiliengutachter

Die Verfahren sind nach der Art des Wertermittlungsobjekts unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und der sonstigen Umstände des Einzelfalls, insbesondere der zur Verfügung stehenden Daten, zu wählen. Die Wahl ist zu
begründen.

Nach § 194 BauGB wird der Verkehrswert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der
Lage des Grundstücks oder des sonstigen Wertermittlungsobjekts ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Ziel jeder Verkehrswertermittlung ist es, einen möglichst marktkonformen Wert des Grundstücks (d.h. den wahrscheinlichsten Kaufpreis beim nächsten Kauffall) zu bestimmen. Zur Verkehrswertermittlung bieten die einschlägige Literatur und die Wertermittlungsvorschriften (insbesondere die
Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV) mehrere Verfahren an. Die möglichen Verfahren sind jedoch nicht in jedem Bewertungsfall alle gleichermaßen gut zur Ermittlung marktkonformer Verkehrswerte geeignet.

Es ist deshalb Aufgabe des Sachverständigen, das für die konkret anstehende Bewertungsaufgabe geeignete (oder besser noch: die geeigneten) Wertermittlungsverfahren auszuwählen und anzuwenden.

Nach den Vorschriften der ImmoWertV sind zur Ermittlung des Verkehrswerts
• das Vergleichswertverfahren,
• das Ertragswertverfahren und
• das Sachwertverfahren
oder mehrere dieser Verfahren heranzuziehen (§ 8 Abs. 1 Satz 1 ImmoWertV). Die Verfahren sind nach der Art des Wertermittlungsobjekts, unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr bestehenden Gepflogenheiten und den sonstigen Umständen des Einzelfalls zu
wählen; die Wahl ist zu begründen (§ 8 Abs. 1 Satz 2 ImmoWertV).

Die in der ImmoWertV geregelten 3 klassischen Wertermittlungsverfahren (das Vergleichs-, das
Ertrags- und das Sachwertverfahren) liefern in Deutschland grundsätzlich die marktkonformsten
Wertermittlungsergebnisse.

Vergleichswertverfahren – Rechtsgrundlage und Einsatz
Das Vergleichswertverfahren ist in Teil 3, Abschnitt 1, in den §§ 24 – 26 der ImmoWertV geregelt. Im Vergleichswertverfahren wird der Vergleichswert aus einer ausreichenden Anzahl von Vergleichspreisen im Sinne ermittelt. In diesem Gutachten wird das Vergleichswertverfahren als
eingesetzt.

Für manche Grundstücksarten (z.B. Eigentumswohnungen, Reihenhausgrundstücke) existiert ein hinreichender Grundstückshandel mit vergleichbaren Objekten. Den Marktteilnehmern sind zudem die für vergleichbare Objekte gezahlten oder (z.B. in Zeitungs- oder Maklerangeboten) verlangten
Kaufpreise bekannt. Da sich im gewöhnlichen Geschäftsverkehr die Preisbildung für derartige Objekte dann an diesen Vergleichspreisen orientiert, sollte zu deren Bewertung möglichst auch das Vergleichswertverfahren herangezogen werden.

Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Vergleichswertverfahrens sind, dass

a) eine hinreichende Anzahl wertermittlungsstichtagsnah realisierter Kaufpreise für in allen wesentlichen wertbeeinflussenden Eigenschaften mit dem Wertermittlungsobjekt hinreichend übereinstimmender Vergleichsgrundstücke aus der Lage des Bewertungsgrundstücks oder aus
vergleichbaren Lagen und

b) die Kenntnis der zum Kaufzeitpunkt gegebenen wertbeeinflussenden Eigenschaften der Vergleichsobjekte oder

c) i.S.d. § 15 Abs. 2 ImmoWertV geeignete Vergleichsfaktoren, vom Gutachterausschuss abgeleitet und veröffentlicht (z.B. hinreichend definierte Vergleichsfaktoren für Wohnungseigentum) sowie

d) Umrechnungskoeffizienten für alle wesentlichen wertbeeinflussenden Eigenschaften der zu
bewerten den Grundstücksart und eine Preisindexreihe zur Umrechnung vom Kaufzeitpunkt der
Vergleichsobjekte bzw. vom Stichtag, für den der Vergleichsfaktor abgeleitet wurde, auf den
Wertermittlungsstichtag gegeben sind.

Die Anwendung des Vergleichswertverfahrens zur Bewertung des bebauten Grundstücks ist möglich, wenn
• hinreichende Anzahl zum Preisvergleich geeigneter Vergleichskaufpreise verfügbar ist und auch
• hinreichend differenziert beschriebene Vergleichsfaktoren des örtlichen Grundstücksmarkts zur Bewertung des bebauten Grundstücks zur Verfügung stehen.

Ertragswertverfahren – Rechtsgrundlage und Einsatz
Das Ertragswertverfahren ist in Teil 3, Abschnitt 2, in den §§ 27 – 34 der ImmoWertV geregelt. Steht für den Erwerb oder die Errichtung vergleichbarer Objekte üblicherweise die zu erzielende Rendite (Mieteinnahme, Wertsteigerung, steuerliche Abschreibung) im Vordergrund, so wird nach dem Auswahlkriterium Kaufpreisbildungsmechanismen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr das Ertragswertverfahren als vorrangig anzuwendendes Verfahren angesehen. In diesem Gutachten wird das Ertragswertverfahren als vorrangiges Verfahren eingesetzt.
Dies gilt für die hier zu bewertende Grundstücksart, da es sich um ein typisches Renditeobjekt handelt. Daher wird hier das Ertragswertverfahren angewendet.

Dies ist wie folgt begründet:
• Auch bei mit dem Wertermittlungsobjekt vergleichbaren Grundstücken kalkuliert der Erwerber die Rendite seines Objekts, z.B. die eingesparte Miete, die eingesparten Steuern oder die möglichen Fördermittel.
• Für mit dem Wertermittlungsobjekt vergleichbare Grundstücksarten stehen die für marktkonforme Ertragswertermittlungen erforderlichen Daten (marktüblich erzielbare Mieten, Liegenschaftszinssätze) zur Verfügung.
• Die Anwendung eines zweiten Wertermittlungsverfahrens ist grundsätzlich zur Ergebnisstützung unverzichtbar.

Das Ertragswertverfahren ist durch die Verwendung des aus vielen Vergleichskaufpreisen abgeleiteten Liegenschaftszinssatzes (Reinerträge: Kaufpreise) ein Preisvergleich, in dem vorrangig die in dieses Bewertungsmodell eingeführten Einflussgrößen (insbesondere Mieten,
Restnutzungsdauer; aber auch Zustandsbesonderheiten) die Wertbildung und die Wertunterschiede bewirken.
Trifft dies für das zu bewertende Grundstück zu, ist es als Ertragswertobjekt anzusehen.

Sachwertverfahren – Rechtsgrundlage und Einsatz
Das Sachwertverfahren ist in Teil 3, Abschnitt 3, in den §§ 35 – 39 der ImmoWertV geregelt. Mit dem Sachwertverfahren werden solche bebaute Grundstücke vorrangig bewertet, die üblicherweise nicht zur Erzielung von Renditen, sondern zur renditeunabhängigen Eigennutzung
verwendet (gekauft oder errichtet) werden. Trifft dies auf das Bewertungsgrundstück zu, wird das Sachwertverfahren für diesen Bewertungsfall als das führende Verfahrens (aus dem der Verkehrswert abgeleitet wird) durchgeführt.

Kontaktfeld bitte das Bewertungsobjekt kurz beschreiben

* Pflichtfelder