Erbschein und Erbscheinverfahren
Ein Erbe steht an und was jetzt?
Wer braucht einen Erbschein
Der Erbschein ist ein gerichtliches Dokument, mit dem sich belegen lässt, wer Erbe einer bestimmten Person geworden ist. Die Antragsteller können sich mit dem Erbschein im Rechts- und Geschäftsverkehr als Erben ausweisen, zum Beispiel gegenüber Banken, Versicherungen oder dem Grundbuchamt.
Einleitung des Erbscheinverfahrens
Ein Erbschein wird benötigt, um das Erbrecht im Rechtsverkehr nachzuweisen. Das Verfahren beginnt mit einem Antrag beim Nachlassgericht, welches am letzten Wohnsitz des Verstorbenen zuständig ist. Der Antrag kann auch bei einem Notar gestellt werden.
Zuständig ist grundsätzlich das Nachlassgericht, bei dem der Erblasser oder die Erblasserin seinen/ ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Der Erbe bzw. die Erbin kann den Antrag jedoch auch im Wege der Rechtshilfe bei dem Nachlassgericht am Sitz seines Wohnortes stellen.
Zuständig ist grundsätzlich das Nachlassgericht, bei dem der Erblasser oder die Erblasserin seinen/ ihren letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte. Der Erbe bzw. die Erbin kann den Antrag jedoch auch im Wege der Rechtshilfe bei dem Nachlassgericht am Sitz seines Wohnortes stellen.
Durchführung des Erbscheinverfahrens
Nach Antragstellung prüft das Nachlassgericht, ob der Antragsteller rechtmäßiger Erbe ist. Diese Prüfung erfolgt durch amtliche Ermittlungen gemäß § 26 FamFG.
Die Prüfung dauert in der Regel 4-6 Wochen, im Einzelfall kann diese Dauer jedoch auch erheblich abweichen.
Die Prüfung dauert in der Regel 4-6 Wochen, im Einzelfall kann diese Dauer jedoch auch erheblich abweichen.
Ergebnis des Erbscheinverfahrens
Das Gericht entscheidet per Beschluss. Bei positivem Bescheid wird der Erbschein ausgestellt, der das Erbrecht bestätigt. Ein negativer Bescheid lehnt den Antrag ab.
Kosten des Erbscheinverfahrens
Die Kosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und hängen vom Wert des Nachlasses ab. Zusätzliche Gebühren können für eidesstattliche Versicherungen oder Zeugenaussagen anfallen.
Beispiel: Beträgt der Wert des Nachlasses z. B. 110.000 EUR, so würden in der Regel eine Gebühr für die Erteilung des Erbscheins und eine Gebühr für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung, insgesamt also ca. 546,00 EUR anfallen.
Europäisches Nachlasszeugnis
Anwendung:
Für Erbfälle ab dem 17.08.2015 kann ein Europäisches Nachlasszeugnis in der EU (außer Dänemark) beantragt werden, wenn Nachlassgegenstände im Ausland liegen und ein deutscher Erbschein nicht ausreicht.
Beantragung:
Das Zeugnis kann beim Nachlassgericht oder einem deutschen Notar beantragt werden. Der Antragsteller erhält eine beglaubigte Kopie, die sechs Monate gültig ist.
Kosten:
Die Kosten entsprechen denen eines Erbscheins. Bei gleichzeitiger Beantragung von Erbschein und Europäischem Nachlasszeugnis werden 75 % der Erbscheingebühr auf die Gebühr des Nachlasszeugnisses angerechnet.
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Erbschaft annehmen:
Eine Erbschaft wird automatisch angenommen, wenn sie nicht innerhalb von sechs Wochen (im Ausland sechs Monate) ausgeschlagen wird.
Erbschaft ausschlagen:
Die Ausschlagung muss innerhalb der Frist beim Nachlassgericht oder einem Notar erklärt werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen.
Für Erbfälle ab dem 17.08.2015 kann ein Europäisches Nachlasszeugnis in der EU (außer Dänemark) beantragt werden, wenn Nachlassgegenstände im Ausland liegen und ein deutscher Erbschein nicht ausreicht.
Beantragung:
Das Zeugnis kann beim Nachlassgericht oder einem deutschen Notar beantragt werden. Der Antragsteller erhält eine beglaubigte Kopie, die sechs Monate gültig ist.
Kosten:
Die Kosten entsprechen denen eines Erbscheins. Bei gleichzeitiger Beantragung von Erbschein und Europäischem Nachlasszeugnis werden 75 % der Erbscheingebühr auf die Gebühr des Nachlasszeugnisses angerechnet.
Annahme und Ausschlagung der Erbschaft
Erbschaft annehmen:
Eine Erbschaft wird automatisch angenommen, wenn sie nicht innerhalb von sechs Wochen (im Ausland sechs Monate) ausgeschlagen wird.
Erbschaft ausschlagen:
Die Ausschlagung muss innerhalb der Frist beim Nachlassgericht oder einem Notar erklärt werden. Nach Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen.
Zusammenfassung
Das Erbscheinverfahren prüft das Erbrecht und stellt den Erbschein aus, der das Erbrecht im Rechtsverkehr nachweist. Die Kosten des Verfahrens richten sich nach dem Wert des Nachlasses. Für Erbfälle mit Auslandsbezug kann ein Europäisches Nachlasszeugnis erforderlich sein. Die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft muss fristgerecht erfolgen
